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Das neue Tierarzneimittelgesetz auf einen Blick

Seit dem 28. Januar 2022 gilt das neue EU-Tierarzneimittelrecht.

Welche Vorschriften sind zu beachten und was bedeuten diese im Praxisalltag?

Tierärzte dürfen eine tierärzliche Hausapotheke führen. Das bedeutet, sie dürfen Tierarzneimittel für die von ihnen untersuchten Tieren abgeben. Somit sind Tierarztpraxen allerdings keine Apotheken im üblichen Sinn.

1. MEDIKAMENTE dürfen nur für die von Tierarzt untersuchten Tiere und nur für den AKTUELLEN Behandlungsfall abgegebenen werden.

2. Die abzugebene Menge der MEDIKAMENTE darf nach tierärztlicher Diagnose den festgestellten BEDARF NICHT ÜBERSCHREITEN.

3. VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE MEDIKAMENTE dürfen nur direkt an den Tierhalter ausgehändigt werden. EIN VERSAND IST VERBOTEN!

4. Es gibt ANTIBIOTIKA, die nur angewendet werden dürfen, wenn zuvor ein ABSTRICH durchgeführt wurde, der zur weiteren Untersuchung in ein LABOR eingeschickt wurde.

5. REZEPTE für Tiere müssen in NORMALEN APOTHEKEN eingelöst werden. Tierärzte dürfen keine Medikamente abgeben, die auf Anweisung oder Rezept eines anderen (Haus)Tierarztes verordnet wurden.

6. Es gibt einige MEDIKAMENTE, die bei Hund, Katze oder Heimtier NICHT MEHR VERWENDET werden dürfen.

7. MEDIKAMENTE dürfen vom Tierarzt nur ZUR VERNICHTUNG ZURÜCKGENOMMEN und nicht erstattet werden. Sie dürfen Medikamente mit dem Hausmüll entsorgen, wenn dieser (wie fast überall) an eine Müllverbrennung geht. NIE ÜBER WASCHBECKEN ODER TOILETTE ENTSORGEN!

Ein Verstoß gegen die Verordnung, z.B. durch unerlaubte Medikamentenrücknahme, kann für die verantwortlichen Tierärzte strafrechtliche und kammerrechtlich-disziplinarische Folgen haben.

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Mo./Di./Do.: 8.30 - 13.00 Uhr & 15.00 - 18.00 Uhr

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